RS0087576 – OGH Rechtssatz
Auch im Falle echter Anspruchskonkurrenz (hier: Irrtum und Gewährleistung) kann der Kläger sich ausdrücklich auf einen Rechtsgrund (hier: § 872 ABGB) beschränken. Dem Gericht ist dann die Prüfung verwehrt, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Preisminderung aus dem Titel der Gewährleistung vorliegen.