§ 33 Abs 1 ForstG hat eine Legalservitut zum Gegenstand, die dem Berechtigten die Sacheinwendung gegen die Eigentumsfreiheitsklage gibt.
Rückverweise
…und sich dort aufhalten (§ 33 Abs 1 Forstgesetz). § 33 Abs 1 Forstgesetz hat eine Legalservitut zum Gegenstand (RIS Justiz RS0081078). § 176 Forstgesetz enthält allgemeine Haftungsbestimmungen. Wer sich im Wald abseits von öffentlichen Straßen und Wegen aufhält, hat selbst auf alle ihm durch den…