JudikaturOGH

RS0080297 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2025

Die Anfechtungsgründe rechtfertigen die Nichtigerklärung und damit die Beseitigung der bisherigen Geltung von Aktionärsbeschlüssen ex tunc; die Nichtigkeitsgründe (§ 199 AktG), verhindern eine gültige Verbandswillensbildung von vornherein.

Rückverweise