RS0087550 – OGH Rechtssatz
Mit der "schmiegsam" gehaltenen Formel des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles dem Grundsatz der stärksten Beziehung (§ 1 IPRG) Rechnung getragen werden, um die gewünschte sinnvolle Auflockerung des Deliktsstatutes zu ermöglichen.