JudikaturOGH

RS0087550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2006

Mit der "schmiegsam" gehaltenen Formel des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles dem Grundsatz der stärksten Beziehung (§ 1 IPRG) Rechnung getragen werden, um die gewünschte sinnvolle Auflockerung des Deliktsstatutes zu ermöglichen.

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