JudikaturOGH

RS0069767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1995

Profitieren ohnehin alle Mieter von den fiktiv verrechneten Dienstleistungen (hier: Betreuung einer Grünanlage) und haben sie daher dem Vermieter nach dem Verteilungsschlüssel des § 17 MRG abzugelten, so kann das dem Vermieter in § 23 Abs 2 MRG zugestandene Privileg nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich - ließe man die Verweisung des § 21 Abs 1 Z 8 MRG auf den in § 23 MRG bestimmten Beitrag für (fiktive) Hausbesorgerarbeiten außer Betracht - um besondere Aufwendungen im Sinne des § 24 MRG handelt.

Rückverweise