RS0083003 – OGH Rechtssatz
Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages (hier: Kaufvertrages) bilden sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, sodass in einem solchen Fall alle Vertragspartner auf der Beklagtenseite Parteistellung einnehmen müssen.