In der Bestimmung des § 7 Z 3 des KollV für die Filmindustrie - Filmschaffende wird nur klargestellt, dass in der kollektivvertraglichen Wochenpauschale laut Mindestgagentarif eine Abgeltung der Sonderzahlungen nicht enthalten ist. Durch eine vertragliche Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die Wochenpauschale wird lediglich die Fälligkeit der Sonderzahlungen gegenüber kollektivvertraglichen Regelung vorverlegt. Eine solche für die Arbeitnehmer eher günstigere Regelung ist gemäß § 3 Abs 1 ArbVG zulässig.
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