JudikaturOGH

RS0058455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Das Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung führen. Die zeitlich unbeschränkte Klagebefugnis des Landesgrundverkehrsreferenten ist weder sachwidrig noch unverhältnismäßig.

Rückverweise