Der Arbeitnehmer hat vom Entstehen des Urlaubsanspruches bis zum Ende der Verjährungsfrist insgesamt drei Jahre zur Geltendmachung zur Verfügung (Cerny, Urlaubsrecht, 121).
Rückverweise
…so lange möglich, wie sie nicht verjährt sind (RIS Justiz RS0077520 [T2]). Für den tatsächlichen Verbrauch des Naturalurlaubs stehen damit insgesamt drei Jahre zur Verfügung (RS0077515). Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebührt dem Arbeitnehmer nach § 10 Abs 3 UrlG für den nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren eine Ersatzleistung…
…ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Für den tatsächlichen Verbrauch des Naturalurlaubs eines Jahres stehen damit insgesamt drei Jahre zur Verfügung (RS0077515). Bereits in der Entscheidung 8 ObA 62/18b hat sich der Oberste Gerichtshof im Fall einer Scheinselbständigkeit mit der zur Richtlinie 2003…