RS0054831 – OGH Rechtssatz
Das Teilungshindernis der Widmung eines im gemeinsamenn Eigentum von Ehegatten stehenden Hauses für Zwecke der Ehewohnung erlischt nicht schon mit der rechtskräftigen Auflösung der Ehe, sondern erst mit dem fruchtlosen Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG.