JudikaturOGH

RS0069209 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2009

Die im § 4 MRG angeführten nützlichen Verbesserungen könnten zu einer Duldungspflicht des Mieters im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 MRG führen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht beziehungsweise Verbesserungspflicht des Vermieters vorliegen müssen (Krejci, HBzMRG, 235 gibt mit dem Wort "insbesondere" zu erkennen, dass die Duldungspflicht des Mieters sogar noch weiter reichen kann).

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