20Ds11/21d—OGH Entscheidung
15. Dezember 2021
…ausreichende Entschuldigung liegt vor, wenn die Verhandlung wegen eines Umstands versäumt wurde, der gewissenhafte Menschen in gleicher Lage nicht vom Erscheinen abgehalten hätte (RIS Justiz RS0057021). [16] Mit Bedacht darauf, dass weder die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aus der kein Grund für eine Verhandlungsunfähigkeit hervorgeht (RIS Justiz RS0057027 [T4]), noch die Bekanntgabe…