4Ob53/09m—OGH Entscheidung
08. September 2009
…vwg/Uebertragung_VAM). Es liegt ein Fall gesetzlich angeordneter (partieller) Gesamtrechtsnachfolge vor. 4. Auch die Verfahrensstellung in einem anhängigen Gerichtsverfahren unterliegt der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge (RIS Justiz RS0052718, RS0036825; vgl auch RS0039517 und RS0039762). Auch (partielle) Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure; die Parteienbezeichnung ist richtigzustellen (RIS Justiz RS0053149, RS0036825). Die Richtigstellung hat in jeder…