RS0050071 – OGH Rechtssatz
Hat aufgrund einer zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Nutzungsberechtigten getroffenen Vereinbarung der Nutzungsberechtigte allfällige Reparaturkosten zu tragen (Leasingvertrag), dann kann er diesen Schaden im Wege der Drittschadensliquidation vom Schädiger verlangen.