Erwachsenenschutzverfahren: Rückkehr eines inhaftierten Betroffenen nach Österreich und die Rolle des einstweiligen Erwachsenenvertreters—OGH Entscheidung
6Ob208/24t11. Dezember 2024
…HESÜ in Österreich auszugehen. [6] 3.1. Der Revisionsrekurswerber, der seine Bestellung zum einstweiligen Erwachsenenvertreter anfechten kann, sofern in seine eigene Rechtsspähre eingegriffen wird (RS0124559; RS0048288 [T6]), erhebt den Revisionsrekurs nur im eigenen Namen und mit der Begründung, es sei das Erfordernis vorwiegender Rechtskenntnisse iSd § 275 Z 1…