JudikaturOGH

RS0054993 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2023

Der disziplinäre Tatbestand der Doppelvertretung stellt grundsätzlich ein schweres Disziplinardelikt dar. Für die disziplinäre Ahndung einer Doppelvertretung sind sowohl spezialpräventive wie auch generalpräventive Gründe maßgebend. Gerade beim Tatbestand der Doppelvertretung wird das Vertrauen der rechtssuchenden Bevölkerung in die Tätigkeit des Anwaltstandes erschüttert, zumindest aber erheblich beeinträchtigt, sodass hier ein strenger Maßstab angelegt werden muss.

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