JudikaturOGH

RS0056055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2019

Auch wenn der "letzte" Anwalt nicht nur einen Teil der Kosten sondern die ganzen Kosten vom Kostenschuldner bezahlt erhalten hat, hat in analoger Anwendung des § 19a Abs 3 RAO der Anwalt, "der die Partei zuletzt vertreten hat" und der die nicht für ihn bestimmten Gelder treuhändig für seine Vorgänge inkassiert hat, die nicht ihm gebührenden Kosten seinen Vorgängern auszufolgen.

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