JudikaturOGH

RS0093000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1995

Selbst massivste Verletzungen des Hausrechtes in einer Wohnstätte, in welche der Täter ohne Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt eingedrungen ist, sind nicht nach § 109 StGB tatbildlich.

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