6Ob217/04m—OGH Entscheidung
21. Oktober 2004
…ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung gilt auch für das außerstreitige Verfahren, dass vom Rekursgericht behandelte, aber verneinte Verfahrensmängel oder Nichtigkeiten erster Instanz keinen Revisionsrekursgrund bilden (RIS-Justiz RS0050037; RS0007232), sodass über den Revisionsrekurs, der nur neuerlich rügt, dass das Sachverständigengutachten nur aufgrund der Aktenlage erstattet wurde, meritorisch nicht eingegangen werden kann.…