Der Übergang von Schadenersatzansprüchen nach § 67 VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet wurden.
…von Prozesskosten, die vom hier klagenden Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer – im vorliegenden Fall dessen Kosten der Privatbeteiligung im Strafverfahren der Beklagten – aufgewendet wurden (RS0081342); und lässt die Rechtsnatur des übergangenen Anspruchs unverändert (RS0080594). 1.2 Unstrittig ist, dass mit Zahlung der Vertretungskosten an den Vertreter des Versicherungsnehmers – den…
…Der Übergang von Schadenersatzansprüchen nach § 67 VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet werden (RIS Justiz RS0081342). Durch die Legalzession gemäß § 67 VersVG ändert sich die Rechtsnatur des Anspruchs und die für den Zessionar geltende Verjährungsfrist nicht (RIS Justiz RS0080594, RS0034514…
…Der Übergang von Schadenersatzansprüchen nach § 67 VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Versicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet wurden (vgl RS0081342). [15] 4. Das Berufungsgericht geht von einer direkten Klagemöglichkeit gemäß § 24 Abs 4 KHVG aus. § 24 KHVG regelt die…
… 2003 einen Rückzahlungsanspruch für die von ihr im ersten Zivilprozess gezahlten Barauslagen gegenüber dem Kläger in der Höhe von 5.313,13 EUR hatte (vgl RS0081342; 3 Ob 305/02b mwN), ist im Revisionsverfahren nicht strittig. [18] Maßgeblich für den Prozessausgang ist die Beurteilung, ob der Kläger, der seinem…
…VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet werden (4 Ob 513/95 in RIS Justiz RS0081342; Baumann in Honsell , Berliner Komm zum VersVG § 67 Rz 45; Kronsteiner/Lafenthaler , ARB 1994, 132 f). Sowohl nach § …
… 1 VersVG übergegangenen Schadenersatzanspruch geltend. Diese Bestimmung erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet wurden (RIS Justiz RS0081342), und lässt die Rechtsnatur des übergegangenen Anspruchs unverändert (RIS Justiz RS0080594). 2. Der Beklagte vertritt die Ansicht, er habe für den Kostenschaden, der daraus…
…Beklagten auch für die vom Rechtsschutzversicherer getragenen Prozesskosten, die zunächst gemäß § 67 Abs 1 VersVG auf ihn übergegangen sind (vgl RIS Justiz RS0081342) und von ihm an die Klägerin rückabgetreten wurden, einstandspflichtig. Ein von den Revisionswerbern in diesem Zusammenhang behaupteter nicht ersatzfähiger Drittschaden liegt schon deshalb nicht vor…
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