JudikaturOGH

RS0044134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 1995

Die Gültigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung eines Geschäftsführers einer GmbH für deren Verbindlichkeit ist von der Einhaltung der Formvorschrift des § 1346 Abs 2 ABGB abhängig; ein Ausnahmetatbestand nach § 350 HGB liegt dabei nicht vor.

Rückverweise