Die vielfache Wiederholung der deliktischen Angriffe (§ 33 Z 1 StGB) darf nicht vernachlässigt werden, wird doch das darin gelegene größere Ausmaß der Täterschuld durch den daran geknüpften Additionseffekt nur zum Teil erfaßt.
…zu ergänzen, zumal § 33 Abs 1 Z 1 StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzeigen (RIS-Justiz RS0091200, RS0087880; Riffel in WK² StGB § 33 Rz 4; Mayerhofer , StGB 6 § 33 E 5b). Der vom Berufungswerber reklamierte Milderungsgrund nach § 34 Abs…
…wird. Denn § 33 Abs 1 Z 1 StGB zählt mehrere eigene Erschwerungsumstände auf, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzeigen (RIS-Justiz RS0091200, RS0087880; Riffel , WK² StGB § 33 Rz 4; Mayerhofer , StGB 6 § 33 E 5b; OLG Wien 32 Bs 12/24k), auch wenn - in Übereinstimmung…
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