RS0053105 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Ist die Pension nach § 253 d Abs 2 ASVG weggefallen, weil der Versicherte eine Erwerbstätigkeit ausübt, dann ist er kein "Bezieher" einer Pension im Sinne des § 3 Abs 1 Z 1 BPGG.
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