JudikaturOGH

RS0089441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 1995

Die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 88 Abs 1 StGB erfordert, daß das - allenfalls (unter den Voraussetzungen einer den Täter betreffenden Garantenstellung im Sinne des § 2 StGB) in einem Unterlassen gelegene - Tatverhalten kausal mit einem bestimmten Erfolg, nämlich mit der Herbeiführung einer Körperverletzung oder einer Gesundheitsschädigung, verknüpft ist.

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