RS0082260 – OGH Rechtssatz
Auch wiederkehrende Leistungen sind in bestimmter Höhe, nicht aber in einem zeitlich nicht fixierten und daher auch der Höhe nach unbestimmten Gesamtbetrag festzusetzen.
…zeitlich nicht fixierten und daher auch der Höhe nach unbestimmten Gesamtbetrag festzusetzen (1 Ob 30/94 mwN = SZ 68/41 = RIS Justiz RS0082260; VwGH 1161/68 = VwSlg 7.566 A/1969). Da der vermögensrechtliche Nachteil der Antragsteller infolge der Einschränkung ihrer Nutzungsmöglichkeit in jedem einzelnen Jahr des…
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