JudikaturOGH

RS0057221 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2025

Aus dem Vorhandensein einer hinreichenden Nahebeziehung allein folgt indes noch nicht die inländische Gerichtsbarkeit. Für die Rechtsverfolgung im Inland muss darüber hinaus ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein.

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