RS0054153 – OGH Rechtssatz
Hat der Auftraggeber Daten unter Heranziehung von Dienstleistern automationsunterstützt verarbeitet, so trifft ihn und nicht den (die) Dienstleister im Sinne des § 3 Z 4(§19) DSG die alleinige Auskunftspflicht nach § 25 DSG.