RS0057190 – OGH Rechtssatz
Bei Wegfall einer Unterhaltsvereinbarung steht dem
Unterhaltsberechtigten ein Unterhaltsanspruch nach Billigkeit zu
(analoge Anwendung des § 69 Abs 3 EheG; im Anschluss an SZ 58/192 =
EFSlg 48883 = JBl 1986,778 mit zustimmender Besprechung von Hoyer).