JudikaturOGH

RS0057190 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2009

Bei Wegfall einer Unterhaltsvereinbarung steht dem

Unterhaltsberechtigten ein Unterhaltsanspruch nach Billigkeit zu

(analoge Anwendung des § 69 Abs 3 EheG; im Anschluss an SZ 58/192 =

EFSlg 48883 = JBl 1986,778 mit zustimmender Besprechung von Hoyer).

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