JudikaturOGH

RS0059274 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2025

Ist das Gericht seiner prozessualen Handlungspflicht vor der Entscheidung über den Fristsetzungsantrag nachgekommen, fehlt es an der aus der behaupteten Säumnis resultierenden Beschwer.

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