JudikaturOGH

RS0071747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 1994

Mit § 8 Abs 3 RAO wurde der Kreis der berufsfremden Personen, die nur zu einer sachlich begrenzten Parteienvertretung, nicht aber zur umfassenden Vertretung in allen in § 8 Abs 1 RAO genannten Angelegenheiten berechtigt sind, umschrieben.

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