JudikaturOGH

RS0032993 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 1994

§ 209 Abs 2 EO enthält keine taxative Aufzählung. Es ist daher auch der Liegenschaftverwalter, der Vorzugsposten angemeldet hat und dadurch Beteiligtenstellung erlangte, zur Meistbotsverteilungstagsatzung zu laden (ausdrückliche Ablehnung von SZ 58/160).

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