9ObA144/09f—OGH Entscheidung
26. Januar 2010
…der zu ÖBB Bediensteten ergangenen Rechtsprechung festzuhalten, wonach das Dienstverhältnis auch durch einseitige Versetzung in den Ruhestand nicht gekündigt wird, sondern bestehen bleibt (RIS Justiz RS0052588). Zutreffend haben daher die Vorinstanzen ein Feststellungsinteresse des Klägers verneint. Sein erstmals im Revisionsverfahren erhobener Einwand, die Vorinstanzen hätten seinem Klagebegehren eine klarere Fassung geben…