RS0085855 – OGH Rechtssatz
Bei dem Begehren, welches sich auf Kostenersatz für Unfallheilbehandlung stützt (§ 189 ASVG), handelt es sich um eine Rechtsstreitigkeit über den Bestand und den Umfang auf Versicherungsleistungen und damit materiell um eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 ASGG.