Das privatrechtliche Subventionsverhältnis, das auch die Bereitstellung von Personal auf Kosten des Subventionsgebers umfassen kann, wird durch den Abschluß eines Vertrages sui generis begründet.
…der Regel (und auch im Zweifel) privatrechtliches Handeln (RS0049755; RS0049747). Förderungen werden überwiegend nicht durch Bescheid, sondern mit Mitteln des Privatrechts (durch Vertrag) gewährt (vgl RS0037100). Dabei stehen zweiseitig verbindliche Rechtsverhältnisse im Vordergrund. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Förderungsrichtlinien regeln die Art der Förderung, deren Voraussetzungen und determinieren in unterschiedlichem Umfang…
…im Fall der Privatwirtschaftsverwaltung nicht durch Bescheid, sondern auf privatrechtlichem Weg, in der Regel durch Vertrag (Adamovich/Funk aaO 188; SZ 68/13; RIS-Justiz RS0037100). Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt im Einklang mit der Lehre erkannt hat, besteht auf die Gewährung einer Subvention im allgemeinen kein Rechtsanspruch (vgl auch…
…der Regel (und auch im Zweifel) privatrechtliches Handeln (RS0049755; RS0049747). Förderungen werden überwiegend nicht durch Bescheid, sondern mit Mitteln des Privatrechts (durch Vertrag) gewährt (vgl RS0037100). Dabei stehen zweiseitig verbindliche Rechtsverhältnisse im Vordergrund (vgl RS0049862). [20] Die Rechtsprechung definiert Subventionen (Förderungsmaßnahmen) als vermögenswerte Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die ein Verwaltungsträger oder…
Rückverweise