Klagegrund der Servitutenklage (actio confessoria) ist jede Störung des Servitutsrechts, auch wenn sie nur geringfügig ist, aber dauernd wirkt, oder wenn Wiederholung droht.
…523 ABGB offen. Klagegrund ist jede Störung der Dienstbarkeit, selbst wenn sie nur geringfügig ist, aber doch dauernd wirkt, oder wenn Wiederholung droht (RIS Justiz RS0037140; Hofmann in Rummel 3 § 523 ABGB Rz 6). Sie kann auf Wiederherstellung, besonders durch Beseitigung der vom Beklagten verursachten Beeinträchtigung, und auf…
… Klagegrund der Servitutenklage ist jede Störung der Dienstbarkeit, selbst wenn sie nur geringfügig ist, aber doch dauernd wirkt, oder wenn Wiederholung droht (RIS Justiz RS0037140; Hofmann in Rummel 3 § 523 ABGB Rz 6). Sie kann auf Beseitigung des Hindernisses oder der Beeinträchtigung und gegen jeden gerichtet werden…
…RS0011733 [T11]; RS0044201 [T8]). Auch bei einer nur geringfügigen, aber dauerhaften Störung des Servitutsrechts ist nach der Rechtsprechung die Klage des Servitutsberechtigten berechtigt (RIS Justiz RS0037140). Aus den dargelegten Gründen liegt eine aufzugreifende Fehlbeurteilung angesichts des festgestellten hohen Preises, der für die Einräumung der Dienstbarkeit bezahlt wurde, und der Feststellung des…
…0025230). Auch eine nur geringfügige, aber dauernd wirkende Störung kann - bei drohender Wiederholung - jedenfalls zum Gegenstand einer servitutenrechtlichen Unterlassungsklage gemacht werden (RIS Justiz RS0037140). Wenn das Berufungsgericht - abweichend vom Erstgericht - die aus der besonderen Lage der Örtlichkeit der betroffenen Grundstücke (Hanglage; Feldweg mit hohen Laubbäumen, welche die…
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