Die Zuständigkeitsnorm des § 7 ASGG steht einer Delegierung nicht entgegen: sie schließt zwar die Gerichtsstände der JN aus, lässt aber § 31 JN unberührt.
Rückverweise
…zwar die Gerichtsstände der JN aus, lässt aber § 31 JN unberührt (10 Nc 21/18x; 10 Nds 2/94; RS0046279). [3] Die von der Klägerin beantragte Delegierung ist vor diesem Hintergrund zweckmäßig, weil sie ihr den Gerichtszugang erleichtert und das Verfahren verbilligt. Die Klägerin hat…
…des § 7 ASGG steht einer Delegierung nicht entgegen; sie schließt zwar die Gerichtsstände der JN aus, lässt aber § 31 JN unberührt (RS0046279). [3] Die vom Kläger beantragte Delegierung ist vor diesem Hintergrund zweckmäßig, weil sie ihm den Gerichtszugang erleichtert und das Verfahren verbilligt. Der Kläger hat seinen…