JudikaturOGH

RS0098249 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2020

Indizienbeweise sind nach der Strafprozessordnung zulässig und beim Leugnen des Angeklagten, wenn Tatzeugen oder sonstige unmittelbare Beweise fehlen, die einzige Grundlage des Schuldspruchs.

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