Wurden die gemäß § 2 Abs 1 GmbHG "Handelnden" geklagt, ist die Änderung der Parteienbezeichnung auf die GmbH zulässig und zweckmäßig. Dies gilt auch für den gegenteiligen Fall.
Rückverweise
…die Änderung der Parteibezeichnung auf die GmbH nach Eintragung der Gesellschaft bereits für zulässig und zweckmäßig angesehen (WBl 1995, 207 mwN ua; RIS Justiz RS0039389). Abgesehen davon ist gemäß § 235 Abs 1 ZPO bis zur Streitanhängigkeit selbst eine Änderung der Klage zulässig. Dies muss daher umso…