§ 296 Abs 4 ASVG enthält als Sondernorm für den Überbezug an Ausgleichszulage eine neben §§ 103 und 107 ASVG bestehende Aufrechnungsmöglichkeit.
Rückverweise
…des § 296 Abs 4 ASVG als Sondernorm eine neben den §§ 103 und 107 ASVG bestehende Aufrechnungsmöglichkeit (vgl RIS Justiz RS0084110). Mit dem Überbezug an Ausgleichszulage können iSd § 296 Abs 4 ASVG nicht nur Pensionszahlungen nach dem ASVG, sondern aus jedem Pensionssystem aufgerechnet…
… 4 ASVG enthält als Sondernorm für den Überbezug an Ausgleichszulage eine neben § 107 (sowie § 103) ASVG bestehende Aufrechnungsmöglichkeit (RIS Justiz RS0084110). Es wurde bereits ausgesprochen, dass § 296 Abs 4 ASVG als lex specialis die allgemeine Aufrechnungsnorm des § 103 ASVG verdrängt (10…