JudikaturOGH

RS0084844 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2017

Da der Ausgleichszulagen-Anspruch für jeden einzelnen Monat zu prüfen ist, sind Feststellungen über die Höhe der anderweitigen Einkünfte für jeden Monat des fraglichen Zeitraumes erforderlich (SSV-NF 6/18).

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