JudikaturOGH

RS0083763 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 1994

Eine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 89 Abs 2 ASVG, nach der das Ruhen von Pensionsansprüchen aus der Pensionsversicherung nach Abs 1 dieser Gesetzesstelle nicht eintritt, wenn der Auslandsaufenthalt in einem Kalenderjahr nicht zwei Monate überschreitet, auf den Ausgleichszulagen-Anspruch ist nicht möglich.

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