Der Schutzbereich eines Zeichens (ausgenommen: registrierte Marken) kann auch regional begrenzt sein; in einem solchen Fall kommt es dann auf die Priorität in diesem räumlich begrenzten Bereich an. ("Slender You")
…PBl 1995, 225 – Computer Company ). Für (registrierte) Marken gilt daher der Grundsatz, dass der Schutzbereich eines Zeichens auch regional begrenzt sein kann, nicht (RS0079324). [12] 2.3. Hingegen meint die Revision, eine Marke, der keine Unterscheidungskraft zukommt, solle dennoch analog zu § 33 Abs 2 MSchG nicht gelöscht…
…Bereich an (4 Ob 115/94 = SZ 67/174 - Slender You; 4 Ob 14/01i = ÖBl 2002, 300 - Dorf Alm, in RIS Justiz RS0079324). Selbst im Fall der Kollision eines Markenrechts mit einem nicht registrierten Zeichen für die gleiche Ware hat letzteres dann Priorität, wenn es vor der Eintragung…
…UWG aus. Wenn ein beschreibendes Zeichen mangels österreichweiter Verkehrsgeltung nicht als Marke schutzfähig ist, könnte es zwar dennoch regionale Verkehrsgeltung erlangt haben (vgl RIS-Justiz RS0079324). Ansprüche der Klägerin könnte das aber nur gegen regionale Mitbewerber begründen. Der von ihr angestrebte österreichweite Schutz muss versagen. 5. Die Klägerin kann ihre Ansprüche…
Rückverweise