2Ob102/01s—OGH Entscheidung
16. Mai 2001
…Nebenpflichten die sich aus den Besonderheiten des zu erbringenden Werkes jeweils ergebende Verpflichtung zur Aufklärung und Mitwirkung hat, hat das Berufungsgericht zutreffend dargelegt (RIS Justiz RS0027906; 4 Ob 1522/96 = RdW 1996, 305). Was den in der Revision gerügten sekundären Feststellungsmangel betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn ein…