§ 28 UVG soll das rechtliche Gehör des Unterhaltsschuldners wahren, und die Einwendung nach dieser Bestimmung sind dem § 35 EO nachgebildet.
Rückverweise
…Verfahren außer Streitsachen entscheidet. Die Einwendungen nach § 28 Abs 3 UVG sind der Oppositionsklage nach § 35 EO nachgebildet (RIS Justiz RS0076977 = 7 Ob 1602/94; vgl auch LGZ Wien EFSlg 57.601). Die Klageführung nach den §§ 35, 36 EO ist daher…