RS0073015 – OGH Rechtssatz
Bei der Regelung, derzufolge der Punktewert mit zunehmender Punktezahl absinkt, handelt es sich um eine solche des Gesamtvertrages, somit um einen privatrechtlichen Vertrag gemäß § 338 Abs 1 ASVG. Sie ist auch keineswegs willkürlich erfolgt.