12R157/23f—OLG Wien Entscheidung
04. Februar 2025
…Betrag von EUR 1.756,57 (darin EUR 292,76 USt) (= 38 %), - die Drittbeklagte einen Betrag von EUR 214,21 (darin EUR 35,70 USt) (= 13 %). Nach der vorzunehmenden Saldierung (RS0035877) verbleibt hinsichtlich der Erstbeklagten ein Überhang zu Gunsten des Klägers in der Höhe von EUR 196,52 (darin EUR 32,75 USt) und hinsichtlich des Zweitbeklagten…