Ob ein Versicherter in einem infolge einer Änderung des Arbeitsmarktes nur mehr spärlich vertretenen Lehrberuf (Hier: Stereotypeur und Galvanoplastiker) einen Arbeitsplatz finden kann, ist für die Frage, ob er als invalid im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG gilt, ohne Bedeutung. Ihn trifft vielmehr das Risiko der Arbeitslosigkeit.
Rückverweise