JudikaturOGH

RS0049101 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juli 1994

Bei der Bestellung eines Sachwalters handelt es sich lediglich um eine verfahrenstechnische Maßnahme, von der das Gericht nicht anders als im Falle des § 425 Abs 2 ZPO nach eigenem Ermessen wieder abgehen kann.

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