JudikaturOGH

RS0092513 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 1994

Prellungen sind nach gefestigter Rechtsprechung (unabhängig von der Dauer der Gesundheitsschädigung) grundsätzlich als im Sinn des § 83 StGB relevante Verletzungsfolgen zu beurteilen.

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