JudikaturOGH

RS0076163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 2009

Der Präsident des OLG hat ein Rekursrecht gegen einen Beschluss, mit dem gemäß § 4 Z 2 UVG gewährte Unterhaltsvorschüsse rückwirkend eingestellt wurden, weil ihm mit diesem Beschluss die Rückforderungsmöglichkeit des § 28 Abs 2 UVG genommen wird.

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